Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlungen hängen zum einen von dem Grad der Fehlstellung und zum anderen von der Art der Behandlung ab. 

Das kieferorthopädische Indikationssystem der Krankenkassen

Mittlerweilen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr die Kosten für die Korrektur aller Formen von Zahnfehlstellungen übernommen. Liegt beispielsweise ein so genannter „KIG-Fall” vor, muss der Patient die Kosten selbst tragen. Das KIG-System dient der Einteilung von kieferorthopädischen Indikationsgruppen in fünf Behandlungsbedarfsgrade und wurde von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenzahnärzlichen Vereinigung entwickelt. Liegen Grad 1 oder 2 vor, ist die Behandlung keine Kassenleistung. Bei der Beurteilung nach dem gesetzlich vorgeschriebenen KIG-System misst der Kieferorthopäde aus, wie groß die sagittale Stufe ist. Die Einstufung als KIG-Fall bedeutet jedoch nicht, dass eine Behandlung nicht notwendig ist. Auch bei Grad 1 und 2 liegen häufig Fehlstellung vor, die ohne Korrektur zu ernstzunehmenden gesundheitlichen Problemen führen können. In solchen Fällen kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein. Hier finden Sie zum Beispiel Informationen über Tarife und Leistungsumfang verschiedener privater Zusatzversicherungen.

Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen

In den übrigen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Zunächst zahlt die Kasse 80 Prozent der Behandlung, 20 Prozent muss der Patient übernehmen. Nach bestätigtem Abschluss der Behandlung bekommt der Patient die 20 Prozent von der Krankenkasse rückerstattet. Bei Erwachsenen übernimmt die Kasse die Kosten nur, wenn eine sogenannte schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.

Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden jedoch prinzipiell nur Leistungen von den Krankenkassen erstattet, die notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Das heißt, dass das gesamte Spektrum moderner Kierferorthopädie, das eine schnelle und möglichst komfortable wie schmerzfreie Behandlung möglich macht, ausgeschlossen sind. Dies bedeutet beispielsweise:

  • Untersuchungen, mit denen abgeklärt werden kann, ob Funktionsstörungen der Muskulatur und des Kiefergelenks vorliegen, sind keine Kassenleistung.

  • Innovative Bracketssysteme wie das von uns eingesetzte Speed-System werden nicht im vollen Umfang von den Kassen erstattet.

  • Gleiches gilt für Therapiemittel wie beispielsweise das Herbstscharnier, obwohl durch seinen Einsatz in manchen Fällen die Extraktion von Zähnen vermieden wird.

  • Unsichtbare Bracketsysteme wie Keramikbrackets oder auch Lingualtechnik werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen.

Um Ihnen einen genauen Überblick über moderne und effektive Behandlungsmethoden zu geben, werden Sie bei uns vor jeder kieferorthopädischen Behandlung umfassend beraten. Sie können dann entscheiden, ob und welche private Zusatzleistung Sie wünschen.

Was leisten die privaten Krankenkassen? 

Der Umfang des Leistungskatalogs von privaten Versicherungen hängt vom jeweils abgeschlossenen Tarif sowie den Vorschriften der Beihilfe ab. Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag, so dass Sie die Leistungspflicht Ihrer Versicherung klären können.